{"id":62,"date":"2016-12-01T14:10:15","date_gmt":"2016-12-01T14:10:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.makler-vorsorge.com\/?page_id=62"},"modified":"2017-10-13T13:47:50","modified_gmt":"2017-10-13T13:47:50","slug":"3-saule-lebensversicherung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.makler-vorsorge.com\/?page_id=62","title":{"rendered":"3. S\u00c4ULE \/ LEBENSVERSICHERUNG"},"content":{"rendered":"<p><strong>Altersvorsorge in der Schweiz<\/strong><\/p>\n<p>Die Altersvorsorge ist ein tragendes Element der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ist als 3 S\u00e4ulen-System aufgebaut. Die erste S\u00e4ule bildet sei 1948 die Alters- und Hinterlassenen Versicherung (AHV). Sie dient der Existenzsicherung. Wie im sogenannten Generationenvertrag festgehalten, finanziert die arbeitende Bev\u00f6lkerung im Umlageverfahren die laufenden Rentenzahlungen.<\/p>\n<p>Da das Geld aus der ersten S\u00e4ule nicht reichte, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuf\u00fchren, wurde 1985 die Berufliche Vorsorge (BVG) f\u00fcr alle Arbeitnehmer obligatorisch. Im Kapitaldeckungsverfahren spart jeder\/ jede Erwerbst\u00e4tige \u00fcber die Pensionskasse sich selbst und spart sich sein Altersguthaben an.<\/p>\n<p>Heutzutage gen\u00fcgen in den meisten F\u00e4llen, die 1. + 2. S\u00e4ule nicht mehr f\u00fcr die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards. Zudem haben Rentner auch mehr Freizeit und m\u00f6chten sich Ihre W\u00fcnsche und Tr\u00e4ume verwirklichen. Deshalb wurde die 3. S\u00e4ule eingef\u00fchrt. Dies ist die Private Vorsorge, welche Sie bei einer Bank oder Versicherung abschliessen k\u00f6nnen. Sie sparen damit Kapital, welches Ihnen bei der Pension ausbezahlt wird. Sie k\u00f6nnen sich dieses aber auch als monatliche Rente bis ins hohe Alter auszahlen lassen. Dazu bieten die Versicherungen interessante Produkte. Die Einzahlungen in die 3. S\u00e4ule werden vom Staat belohnt, indem Sie eine Steuerbeg\u00fcnstigung erhalten.<\/p>\n<p>Man unterscheidet bei der privaten Altersvorsorge zwischen der S\u00e4ule 3a und 3b:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>S\u00e4ule 3a \u2013 gebundene Selbstvorsorge f\u00fcr selbst\u00e4ndige und unselbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tige:<\/strong><br \/>\nDiese Beitr\u00e4ge sind bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Da sie gebunden sind, kann nicht jederzeit frei dar\u00fcber verf\u00fcgt werden.<\/li>\n<li><strong>S\u00e4ule 3b \u2013 freie \/ ungebundene Selbstvorsorge f\u00fcr alle:<\/strong><br \/>\nDiese Beitr\u00e4ge k\u00f6nnen in beliebiger H\u00f6he einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Ber\u00fccksichtigung.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Einzahlen in die S\u00e4ule 3a \u2013 Maximalbetrag pro Jahr<\/strong><\/p>\n<p>Alle Erwerbst\u00e4tigen haben die M\u00f6glichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bank oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Beitrag kann in der Steuererkl\u00e4rung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfasst werden. Man unterscheidet zwischen:<\/p>\n<ul>\n<li>Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angeh\u00f6ren (in der Regel Selbstst\u00e4ndigerwerbende) und dementsprechend einen h\u00f6heren Beitrag einzahlen k\u00f6nnen und<\/li>\n<li>Personen, die bereits Beitr\u00e4ge an eine Pensionskasse bezahlen (in der Regel Angestellte).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die genauen Beitr\u00e4ge pro Jahr werden vom Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen festgelegt und kommuniziert. Unsere kl\u00e4ren Sie gerne auf.<br \/>\nDer j\u00e4hrliche Beitrag muss bis zum Ende des betreffenden Jahres\u00a0auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Denken Sie an die Festtage und nehmen Sie deshalb die Einzahlung fr\u00fchzeitig vor.<\/p>\n<p>Rentner k\u00f6nnen bis f\u00fcnf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin Beitr\u00e4ge einzahlen, sofern sie weiterhin erwerbst\u00e4tig sind. Auch bei einem vor\u00fcbergehenden Unterbruch der Erwerbst\u00e4tigkeit (Milit\u00e4rdienst, Arbeitslosigkeit usw.) bleibt die Abzugsberechtigung erhalten.<\/p>\n<p>Auf dem Vorsorgeguthaben muss keine Verm\u00f6genssteuer entrichtet werden. Zins- und Kapitalertr\u00e4ge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei.<\/p>\n<p><strong>Bezug (Auszahlung) der 3. S\u00e4ule<\/strong><\/p>\n<p>Ein Vorbezug aus der S\u00e4ule 3a ist nur m\u00f6glich zum Erwerb und zur Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum, beim definitiven Wegzug aus der Schweiz, bei der Aufnahme einer selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit oder beim Wechseln von einer selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit zu einer anderen selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit. Weiter ist ein Bezug m\u00f6glich, wenn eine vollst\u00e4ndige Invalidit\u00e4t eintritt.<\/p>\n<p>Der Bezug aus der S\u00e4ule 3a wird zu einem wesentlich g\u00fcnstigeren Steuersatz separat vom \u00fcbrigen Einkommen mit einer Pauschalsumme besteuert. Diese Pauschale entspricht dem Steuerbetrag, den man im Prinzip in einem Jahr auf dieses Einkommen bezahlen w\u00fcrde. Unsere Berater zeigen Ihnen jedoch gerne auf, wie Sie Ihren Steuersatz optimieren und wann Sie am besten das Geld beziehen sollten.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bezug der Beitr\u00e4ge der S\u00e4ule 3b gelten keine besonderen Regeln. Sie m\u00fcssen nur die Modalit\u00e4ten der jeweiligen Versicherung oder Bank beachten.<\/p>\n<p>Der Bezug Ihres Guthabens aus der S\u00e4ule 3b ist steuerfrei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><a href=\"http:\/\/www.vcmittelland.ch\/kontakt.html\">Die Alters und Invalidenvorsorge ist ein sehr komplexes Thema. Lassen sich unverbindlich von unseren Spezialisten beraten\u2026<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Altersvorsorge in der Schweiz Die Altersvorsorge ist ein tragendes Element der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ist als 3 S\u00e4ulen-System aufgebaut. Die erste S\u00e4ule bildet sei 1948 die Alters- und Hinterlassenen Versicherung (AHV). Sie dient der Existenzsicherung. 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